Bereitstellung des Bayern Wärme Portals für Betreiber von Wärmenetzen gemäß Wärmeplanungsgesetz
Für alle Wärmenetzbetreiber in Bayern besteht Handlungsbedarf
Mit dem Start des Bayern Wärme Portals zum 1. September 2026 steht ab sofort die zentrale Online-Plattform für die Meldungen und Verfahren nach Teil 3 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zur Verfügung.
Für alle Wärmenetzbetreiber in Bayern besteht Handlungsbedarf: Mit dem Start des Bayern Wärme Portals zum 1. September 2026 steht ab sofort die zentrale Online-Plattform für die Meldungen und Verfahren nach Teil 3 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zur Verfügung.
Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) weist darauf hin, dass die gesetzlichen Anforderungen für Wärmenetzbetreiber über das Bayern Wärme Portal abgewickelt werden. Über das Portal können die erforderlichen Anträge und Informationen digital an das LMG übermittelt werden.
Was bedeutet das für Sie?
Betreiber eines Wärmenetzes in Bayern müssen prüfen, ob für ihr Wärmenetz die Pflicht zur Erstellung eines Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans besteht oder ob eine Ausnahme von dieser Pflicht vorliegt. Grundsätzlich gilt:
Ist Ihr Wärmenetz noch nicht vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien bzw. unvermeidbarer Abwärme versorgt, muss bis spätestens 31. Dezember 2026 ein Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan erstellt und dem LMG vorgelegt werden. Der Fahrplan muss die Anforderungen der Anlage 3 des WPG erfüllen.
Wann entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Fahrplans?
Nach dem aktuellen Informationsschreiben des LMG entfällt die Fahrplanpflicht insbesondere in folgenden Fällen:
- Für Wärmenetze die bereits vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien bzw. unvermeidbarer Abwärme versorgt werden.
- Für das Wärmenetz liegt bereits ein Transformationsplan oder eine BEW-Machbarkeitsstudie vor und die entsprechenden Voraussetzungen hinsichtlich der BEW-Förderung sind erfüllt.
- Wärmenetze mit einer Länge von höchstens 1 km sind von der Pflicht zur Fahrplanerstellung ausgenommen.
Für Wärmenetze mit einer Länge von bis zu 10 km, die bereits mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken, besteht die Fahrplanpflicht grundsätzlich weiterhin. Allerdings können hier unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte Darstellungen möglich sein.
Auch bei einer Befreiung besteht Handlungsbedarf
Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihr Wärmenetz von der Pflicht zur Erstellung eines Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans befreit ist, empfehlen wir, die hierfür erforderliche Meldung über das Bayern Wärme Portal fristgerecht vorzunehmen. Das Portal ist ab 1. September 2026 verfügbar und dient als zentrale Plattform für die Übermittlung der erforderlichen Informationen und Anträge an das LMG. Die Authentifizierung erfolgt verpflichtend über ein ELSTER-Unternehmenskonto. Falls für Ihr Wärmenetz eine Pflicht zur Erstellung eines Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplans besteht, sollten sie prüfen, welche Nachweise und Unterlagen für die Meldung bzw. die Erstellung des Fahrplans bereitgestellt werden müssen. Die Frist 31. Dezember 2026 sollte dabei unbedingt im Blick behalten werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einordnung Ihres Wärmenetzes, der Prüfung der Voraussetzungen und der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für das Bayern Wärme Portal. Schreiben Sie uns gerne Ihre Fragen an info(at)enerpipe-engineering.de.
Bei Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen und zur Nutzung des Bayern Wärme Portals verweist das LMG ebenfalls auf das Referat der kommunalen Wärmeplanung unter waermeplanung(at)lmg.bayern.de.